Webseitenbetreiber und für den Inhalt verantwortlich:
TFM Technologie für Metallbearbeitung GmbH
Daten & Fakten
Firmenname:
TFM – Technologie für Metallbearbeitung GmbH
Gesellschaftsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Produktionsstandort:
Ganglgutstraße 87 B, 4050 Traun, Österreich
E-Mail:
tfm (at) tfm.at
Internet:
www.tfm.at
Bankverbindung:
Sparkasse Neuhofen Bank AG
BLZ20326 Konto-Nr. 0000-015727
IBAN: AT 782032600000015727
BIC: SPNKAT21XXX
Unternehmensgegenstand:
Metallbearbeitung
Produktspektrum:
Formen- und Werkzeugbau, Lohnfertigung von mechanischen Komponenten
Abnehmerbranchen:
Verpackungs-, Spielzeug- und Maschinenbauindustrie
Zertifizierung:
ISO 9001
UID-Nr.:
ATU 39986208
Firmenbuchnr.:
FN 142415i
Firmenbuchgericht:
Linz
Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammerorg.:
WKO
Gewerbebehörde:
Gewerbeordnung: http://www.ris.bka.gv.at/
Website Design, Umsetzung und Programmierung:
DER KREATIV CLOU WerbeGmbH
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
T.F.M. Technologie für Metallbearbeitung GmbH 4050 Traun, Ganglgutstraße 87b
1. Allgemeines:
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise:
Alle unsere Preise laut schriftlichem, mündlichem oder telefonischem Offert sind freibleibend. An die genannten Preise sind wir durch 3 Monate ab Vertragsabschluss gebunden. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen unseres Kunden nach diesem Zeitraum, sind wir berechtigt, die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn wir infolge des Steigens unserer Kostenfaktoren (z.B. Einstandpreise etc.) eine allgemeine Preiserhöhung vornehmen.
Alle genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten nur innerhalb der Republik Österreich.
Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners sind wir von der Erfüllung des Auftrages bzw. Auftragsresten in jedem Falle befreit.
3. Lieferung:
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat unser Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Bei Lieferverzug steht unserem Kunden das Recht nicht zu, Schadenersatz zu verlangen, wenn wir oder unsere Organe leicht fahrlässig gehandelt haben. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir jeweils einen Paletteneinsatz, den wir nach Rückstellung der Paletten auf unser Lager in einwandfreiem Zustand in voller Höhe vergüten.
4. Lieferzeit:
- 1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a. Datum der Auftragsbestätigung
b. Datum, an dem der Auftraggeber die vereinbarte Zahlung überwiesen hat
c. nach endgültiger Klarstellung der Ausführung der Anlage
d. nach Erfüllung aller vereinbarten, dem Besteller obliegenden technischen und baulichen, für die Lieferung bzw. Montageanfang erforderlichen Voraussetzungen - 2. Wenn über Wunsch des Bestellers Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, welche Mehrlieferungen bedingen, so werden nicht nur diese Mehrkosten gesondert nach dem tatsächlichen Material- bzw. Zeitaufwand verrechnet; es verlängert diese Mehrleistung entsprechend die vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungsfrist.
- 3. Die Lieferfrist ist erfüllt, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Wenn ohne Verschulden der Lieferfirma ein Probebetrieb erst später möglich ist, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
- 4. Behinderung wie Streiks, Betriebsstörungen oder ähnliche unverschuldete Umstände, die einer rechtzeitigen und sachgemäßen Anlieferung und Ausführung entgegenstehen, entbinden die Lieferfirma ohne Schadenersatzanspruch des Bestellers der Einhaltung der Lieferfrist, ohne den Geschäftsabschluss aufzugeben.
5. Versand:
Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Bahnsendungen versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager.
6. Zahlung:
Falls nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks müssen ausdrücklich vereinbart sein und gelten erst mit der unwiderrufbaren Einlösung als erfüllt. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur dann als solche behandelt werden, wenn deren Begleich innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche der getroffenen Vereinbarung entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütung – ausgenommen Bahnfrachtvergütung – ungültig.
7. Qualität, Gewährleistung und Schadenersatz:
Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung etc. sind ausgeschlossen. Wenn wir gesetzlichen Bestimmungen nach gewährleistungspflichtig sind, können wir uns von den Ansprüchen unseres Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen mangelfreie austauschen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns wegen Fehllieferung, Qualitätsmangel, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und dergleichen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, dass wir für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens einzustehen haben.
8. Beanstandungen:
Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort uns zur Kenntnis gebracht und bei Bahnsendungen amtlich bestätigt werden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Orte und im Zustand der Anlieferung befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen.
9. Rücksendungen und Umtausch:
Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet – begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.
10. Bruchschaden:
Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware.
Versicherungen zur Abwendung des Bruchrisikos können vom Kunden abgeschlossen werden.
11. § 3 Eigentumsvorbehalt
- 1. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
- 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat und der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- 3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- 4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- 5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
12. Gerichtsstand:
- 1. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers.
- 2. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
13. Datenspeicherung:
Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Bestellers zu verwerten und zu speichern.